Feiertage und Arbeitsrecht
An den 9 bundesweiten und den regionalen gesetzlichen Feiertagen gilt ein Beschäftigungsverbot - und zwar nach dem Recht des Bundeslandes, in dem gearbeitet wird. Wer trotzdem arbeitet, bekommt einen freien Ersatztag; einen gesetzlichen Geldzuschlag gibt es dagegen nicht.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, steht in den Feiertagsgesetzen der 16 Bundesländer - bundesrechtlich geregelt ist allein der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Daraus erklären sich die Unterschiede von Land zu Land.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verbietet in § 9 die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, lässt in § 10 Ausnahmen für bestimmte Branchen zu und regelt in § 11 den Ersatzruhetag. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) bestimmt in § 2, dass ausgefallene Arbeitszeit an Feiertagen bezahlt wird. Ergänzend regeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Zuschläge und Sonderregelungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen helfen die Gewerkschaft, der Betriebsrat oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.