Feiertag am Wochenende
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, geht er für die meisten Beschäftigten ersatzlos verloren. Einen Nachholtag kennt das deutsche Recht nicht - anders als etwa Großbritannien mit seinen Bank Holidays.
Der Grund liegt in der Konstruktion des § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz: Bezahlt wird die Arbeitszeit, die infolge des Feiertags ausfällt. Wer samstags und sonntags ohnehin nicht arbeitet, dem fällt keine Arbeitszeit aus - es entsteht also kein Anspruch. In Jahren mit vielen Wochenend-Feiertagen bedeutet das für Beschäftigte mit Fünf-Tage-Woche mehrere freie Tage weniger.
Anders liegt der Fall bei Schicht- und Wochenendarbeit: Wer regulär sonntags eingeplant ist und an einem Feiertagssonntag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG. Manche Tarifverträge sehen darüber hinaus einen Ausgleich für Feiertage vor, die auf ein Wochenende fallen - das ist jedoch die Ausnahme.