Feiertag am Wochenende

Warum es keinen Ersatztag gibt

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, geht er für die meisten Beschäftigten ersatzlos verloren. Einen Nachholtag kennt das deutsche Recht nicht - anders als etwa Großbritannien mit seinen Bank Holidays.

Der Grund liegt in der Konstruktion des § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz: Bezahlt wird die Arbeitszeit, die infolge des Feiertags ausfällt. Wer samstags und sonntags ohnehin nicht arbeitet, dem fällt keine Arbeitszeit aus - es entsteht also kein Anspruch. In Jahren mit vielen Wochenend-Feiertagen bedeutet das für Beschäftigte mit Fünf-Tage-Woche mehrere freie Tage weniger.

Anders liegt der Fall bei Schicht- und Wochenendarbeit: Wer regulär sonntags eingeplant ist und an einem Feiertagssonntag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG. Manche Tarifverträge sehen darüber hinaus einen Ausgleich für Feiertage vor, die auf ein Wochenende fallen - das ist jedoch die Ausnahme.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, den Betriebsrat oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.